Für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich gilt ab heute eine Erleichterung bei der Maskenpflicht. Konktrt müssen Angestellte im Lebensmitteleinzelhandel mit 3G-Nachweis künftig keine Maske mehr tragen.
Die neue Regelung bedeutet aber auch eine Erleichterung für Angestellte im Non-Food-Handel: Bisher waren im Non-Food-Handel nur geimpfte und genesene Beschäftigte von der Maske befreit, getestete Mitarbeiter:innen hingegen mussten bei Kundenkontakt immer eine FFP2-Maske tragen.
3G am Arbeitsplatz
Die Forderung nach einer Gleichstellung wurde von der Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt. Für 114.000 Angestellten im heimischen Lebensmitteleinzelhandel bedeutet das eine Erleichterung: Die letzten 19 Monate galt eine durchgehende (FFP2) Maskenpflicht an ihrem Arbeitsplatz. Nachweislich war der Handel nie ein Corona Hotspot. Kaut AGES finden nur 0,3 Ansteckungen beim Einkauf statt.
Testung außerhalb der Arbeitszeit
Fest steht, dass die Testungen von Mitarbeiter:innen jedenfalls außerhalb der Arbeitszeit erfolgen sollen. Die Arbeitgeber:innen können nicht für die dafür erforderliche Zeit aufkommen und nicht erneut zur unbezahlten Freistellung – wie im letzten Generalkollektivvertrag vorgesehen – verpflichtet werden. Angesichts des derzeitigen Personalmangels im Handel muss hier praxistauglich und mit Augenmaß vorgegangen werden.
Praxistaugliche Erfassung des 3G-Status muss ermöglicht werden
Bis dato dürfen Betriebsinhaber die 3G-Nachweise des Personals zwar kontrollieren, eine Aufbewahrung oder Vervielfältigung ist jedoch unzulässig, bzw. nur nach Einwilligung der Beschäftigten möglich. Es sollte hier dringend eine rechtliche Basis geschaffen werden, damit Arbeitgeber den 3G-Status aufbewahren dürfen, um genesene und geimpfte Mitarbeiter:innen nicht regelmäßig kontrollieren zu müssen.
WKÖ-Lebensmittelhandel begrüßt Wegfall der Maskenpflicht für Mitarbeiter im Lebensmittelhandel bei 3G-Nachweis
Mit Freude reagiert der Lebensmittelhandel auf die angekündigte Gleichstellung. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel haben während der Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Sie tragen durchgehend seit mehr als 18 Monaten Maske, viele Monate davon FFP2. Insbesondere die zigtausenden Mitarbeiter in den Filialen und in der Logistik haben durch ihren unermüdlichen Einsatz entscheidend dazu beigetragen, dass die Grundversorgung der heimischen Bevölkerung mit Lebensmitteln während der Krise stets verlässlich sichergestellt werden konnte“, unterstreicht Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
„Als Wirtschaftskammer haben wir uns in den vergangenen Monaten in den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium konsequent für Erleichterungen für die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel eingesetzt und eine Gleichstellung mit dem übrigen Handel gefordert“, so Prauchner weiter. „Wir freuen uns sehr darüber, dass im Zuge der Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz nun auch die langersehnte Erleichterung von der Maskenpflicht für die Beschäftigten im Lebensmittelhandel kommt“, so Prauchner abschließend.
Der klassische Lebensmitteleinzelhandel in Österreich beschäftigt mehr als 114.000 Mitarbeiter. Dazu kommen weitere 22.000 Mitarbeiter im Lebensmittelfachhandel.